VHÖ und BBN
Zeit:
ab Mai 2025
Ort:
verschiedene
Anmeldung ist ab Januar 2025 möglich
Kosten:
unterschiedlich, je nach Kurs. Ermäßigungen für Studierende möglich
Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e.V. und DVL
Zeit:
22.05.2025, 09.30 Uhr bis etwa 16.30 Uhr
Ort:
Friedensstraße 26, 35578 Wetzlar (Seminargebäude der NAH)
Die Aufwertung oder Wiederherstellung von artenreichem Grünland ist eine zentrale Aufgabe des Naturschutzes. Damit eine ökologische Aufwertung von Grünland erfolgreich sein kann, ist eine zielgerichtete Planung erforderlich.
„Ist ein aktives Einbringen von Arten für meine Projektfläche überhaupt nötig? Welches Verfahren ist geeignet? Wie wähle ich eine passende Spenderfläche?“
Diese Fragen möchten wir mit Ihnen anhand von vielen Erfahrungsberichten aus der Praxis diskutieren.
Im Anschluss an einen Vortragsblock wird eine Busexkursion zu ausgewählten Spender- und Empfängerflächen im Lahn-Dill-Kreis stattfinden.
Kosten:
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Bonn) in Kooperation mit Dr. Thomas van Elsen (Universität Kassel-Witzenhausen) und Dr. Stefan Meyer (Georg-August-Universität Göttingen)
Zeit:
12.-14. Juni 2025
Ort:
Freilichtmuseum in Kommern (Eifel)
Kosten:
Die Bundesfachschaft Landschaft (BuFaLa) hat ihren ersten umfassenden Forderungskatalog veröffentlicht. Er bündelt die hochschulpolitischen, fachlichen und berufsständischen Anliegen der Landschaftsstudierenden im deutschsprachigen Raum.
Der Forderungskatalog setzt wichtige Impulse für die Zukunft der Studiengänge im Bereich Landschaft und Stadtentwicklung – insbesondere zu folgenden Themen:
Zugang zu Werkstätten, Materialien und Software
Förderung nachhaltiger Mobilität an Hochschulen
Schutz bestehender Natur- und Grünflächen
Verbesserung der Berufsperspektiven durch einheitliche Regelungen im Berufseintritt.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier
Den vollständigen Forderungskatalog finden Sie hier
25 Autorinnen und Autoren aus 17 Organisationen und Verbänden haben drei Jahre lang an ihrem Vorschlag für ein Nationales Monitoring der biologischen Vielfalt im Wald (NaBioWald) gearbeitet und diesen jetzt vorgelegt. Koordiniert wurde das Projekt vom Thünen-Institut für Waldökosysteme in Eberswalde.
Aus der Pressemitteilung des Instituts: „Die Verfasserinnen und Verfasser aus Bundes- und Landeseinrichtungen in den Bereichen Forst und Naturschutz, von Fachverbänden, Universitäten und Hochschulen schlagen als neue Form der Waldbeobachtung ein integratives Monitoring vor. Es setzt sich zusammen aus einem deutschlandweiten, repräsentativen Lebensraum-Monitoring zu Status und Entwicklung der Waldbiodiversität und einem Monitoring zum Einfluss der Waldbewirtschaftung sowie weiteren Einflussgrößen auf die Biodiversität. Als wichtige Elemente der Waldbiodiversität wurden dafür sechs Artengruppen ausgewählt: Gefäßpflanzen, Moose und Flechten, Vögel, Fledermäuse, Insekten und Spinnen sowie Bodenorganismen. Zudem wird empfohlen, genetische Untersuchungen zur innerartlichen Variation bei fünf Arten der Gefäßpflanzen und Insekten vorzunehmen…“
Originalveröffentlichung
Bolte A. et al. (2025), Konzept für ein nationales Biodiversitätsmonitoring im Wald
(NaBioWald). Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 69 p, Thünen
Working Paper 267, DOI:10.3220/253-2025-29
Details zum Projekt: hier
Hessen plant, Eingriffe in die Landschaft zu vereinfachen – etwa in Bäche, Quellen, Auwälder, Heiden oder blumenreiche Wiesen. Dies geht aus dem Entwurf des ersten Bürokratieabbaugesetzes aus der Staatskanzlei hervor. Er ist noch unveröffentlicht, wurde aber am Dienstag (8. April) geleakt. Der Landesverband des Naturschutzbunds (NABU) ist ob der vorgesehenen Änderungen im hessischen Naturschutzgesetz alarmiert. „Das ist nicht zukunftsweisend. Bürokratieabbau muss dem Bürger nutzen“, kritisiert Landesvorsitzender Maik Sommerhage. Stattdessen sollten sie sich nach den Plänen des Landes nicht mehr einmischen können, wenn etwa ein gesetzlich geschütztes Biotop beeinträchtigt werden solle.
Der Entwurf sieht vor, dass Naturschutzverbände künftig keine Stellungnahme mehr abgeben dürfen. Auch eine Zustimmung der Naturschutzbehörde wäre nicht mehr notwendig. Die müsste lediglich in Kenntnis gesetzt werden, wenn etwa eine Streuobstwiese in der Wetterau einer Straße weichen muss und Steinkauz oder Wendehals sich plötzlich einen neuen Lebensraum suchen müssten. Oder wenn im Rheingau eine Trockenmauer verschwinden soll – Unterschlupf und Sonnenbank von Eidechsen. Bislang müssen derlei gravierende Eingriffe in das Landschaftsbild durch Wiederherstellung und Neugestaltung ausgeglichen werden. Künftig soll es reichen, dass sich ein vergleichbares Landschaftsbild in der Nähe wiederfindet, warnt der NABU.
Und nicht nur das. Nach den Plänen des Landes sind Naturschutzbeiräte auf Landkreisebene nicht mehr verpflichtend einzuberufen. „Wenn sie nur noch eine KannBestimmung sind, fehlen die produktiven Anregungen der örtlichen Vereine zum besseren Schutz unserer Lebensgrundlagen“, befürchtet Sommerhage und mahnt: „Demokratie lebt aber von der aktiven Beteiligung.“ Der Landesnaturschutzbeirat im Umweltministerium solle bei rechtlichen Änderungen nicht mehr angehört und rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten des Naturschutzes unterrichtet werden. „Wenn fachkundige Bürger und Vereine nicht mehr ernsthaft einbezogen werden, führt das nur zu mehr Konflikten und mehr Verfahrensverzögerungen.“
Der Entwurf des ersten Bürokratieabbaugesetzes schwächt nicht alleine die Möglichkeit des Mitwirkens der Bevölkerung. Hessen will zudem auf sein Vorkaufsrecht für Grundstücke verzichten, die für Naturschutzprojekte bedeutsam sind. „Ein großer Fehler“, sagt der NABU-Landesvorsitzende. Wichtig seien vor allem Ufergrundstücke, die die Renaturierung von Flüssen und Bächen voranbringen können. „Die
Renaturierung ist eine EU-rechtliche Verpflichtung und hilft auch bei der Konfliktlösung im Bieber-Management.“ Der Erwerb sei außerdem das wichtigste Instrument für das Ziel des Landes, auf 1000 Kilometern pro Jahr natürliche Gewässerentwicklungsstreifen zu schaffen. Die freiwillige Verkaufsbereitschaft von Flächeneigentümern zu nutzen, sei dafür die einfachste, günstigste und auch bürokratieärmste Möglichkeit.
Wie der NABU betont, befürwortet er es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Bürokratieabbau dürfe aber nicht dazu führen, die Beteiligung der Bürger*innen an der Demokratie einzuschränken und den Schutz der Natur als Lebensraum des Menschen weiter zu gefährden. „Es gibt gute andere Möglichkeiten, den Bürokratieabbau gewinnbringend für Mensch und Natur einzusetzen“, sagt Sommerhage und nennt als konkretes Beispiel Naturschutzverbesserungen bei der Unterhaltung von Gewässern. „Bei der Umsetzung von größeren Renaturierungen sollten teure und langwierige Planfeststellungsverfahren durch einfachere Plangenehmigungsverfahren ersetzt
werden.“ Sinnvoll sei auch eine standardisierte Festlegung von Entwicklungszielen in europäischen Schutzgebieten statt aufwendiger Extraplanungen und Gutachten. „Wir bieten der Landesregierung an, hier mit uns ins Gespräch zu kommen und die Bürokratie dort abzubauen, wo es wirklich Sinn hat.“