Die Vereinigung Hessischer Ökolog*innen (VHÖ) ist der Berufsverband der in Hessen freiberuflich arbeitenden Ökolog*innen.

Veranstaltungen

Qualifizierungsreihe für Feldbotanik

VHÖ und BBN

Zeit:

ab Mai 2025

Ort:

verschiedene

Anmeldung:

Anmeldung ist ab Januar 2025 möglich

Kosten:

unterschiedlich, je nach Kurs. Ermäßigungen für Studierende möglich

59. Hessischer Floristentag

HLNUG Naturschutzakademie Hessen und BVNH

Zeit:

25. April 2025, (Tagung) 26. April 2025, (Exkursionen)

Ort:

Hessisches Staatsarchiv, Karolinenplatz 3, 64289 Darmstadt, Eckhart G. Franz-Saal

Anmeldung:

Kosten:

keine

Ökologische Grünlandaufwertung passgenau planen

Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e.V. und DVL

Zeit:

22.05.2025, 09.30 Uhr bis etwa 16.30 Uhr

Ort:

Friedensstraße 26, 35578 Wetzlar (Seminargebäude der NAH)

Infos:

Die Aufwertung oder Wiederherstellung von artenreichem Grünland ist eine zentrale Aufgabe des Naturschutzes. Damit eine ökologische Aufwertung von Grünland erfolgreich sein kann, ist eine zielgerichtete Planung erforderlich.
„Ist ein aktives Einbringen von Arten für meine Projektfläche überhaupt nötig? Welches Verfahren ist geeignet? Wie wähle ich eine passende Spenderfläche?“
Diese Fragen möchten wir mit Ihnen anhand von vielen Erfahrungsberichten aus der Praxis diskutieren.
Im Anschluss an einen Vortragsblock wird eine Busexkursion zu ausgewählten Spender- und Empfängerflächen im Lahn-Dill-Kreis stattfinden.

Einladung Grünlandaufwertung Passgenau Planen

Kosten:

Aktuelle Nachrichten

14.04.2025

Der Bürokratieabbau könnte das Mitwirken der Verbände beschneiden, warntder NABU Hessen. Zerstörung geschützter Landschaften wird einfacher.

Hessen plant, Eingriffe in die Landschaft zu vereinfachen – etwa in Bäche, Quellen, Auwälder, Heiden oder blumenreiche Wiesen. Dies geht aus dem Entwurf des ersten Bürokratieabbaugesetzes aus der Staatskanzlei hervor. Er ist noch unveröffentlicht, wurde aber am Dienstag (8. April) geleakt. Der Landesverband des Naturschutzbunds (NABU) ist ob der vorgesehenen Änderungen im hessischen Naturschutzgesetz alarmiert. „Das ist nicht zukunftsweisend. Bürokratieabbau muss dem Bürger nutzen“, kritisiert Landesvorsitzender Maik Sommerhage. Stattdessen sollten sie sich nach den Plänen des Landes nicht mehr einmischen können, wenn etwa ein gesetzlich geschütztes Biotop beeinträchtigt werden solle.
Der Entwurf sieht vor, dass Naturschutzverbände künftig keine Stellungnahme mehr abgeben dürfen. Auch eine Zustimmung der Naturschutzbehörde wäre nicht mehr notwendig. Die müsste lediglich in Kenntnis gesetzt werden, wenn etwa eine Streuobstwiese in der Wetterau einer Straße weichen muss und Steinkauz oder Wendehals sich plötzlich einen neuen Lebensraum suchen müssten. Oder wenn im Rheingau eine Trockenmauer verschwinden soll – Unterschlupf und Sonnenbank von Eidechsen. Bislang müssen derlei gravierende Eingriffe in das Landschaftsbild durch Wiederherstellung und Neugestaltung ausgeglichen werden. Künftig soll es reichen, dass sich ein vergleichbares Landschaftsbild in der Nähe wiederfindet, warnt der NABU.
Und nicht nur das. Nach den Plänen des Landes sind Naturschutzbeiräte auf Landkreisebene nicht mehr verpflichtend einzuberufen. „Wenn sie nur noch eine KannBestimmung sind, fehlen die produktiven Anregungen der örtlichen Vereine zum besseren Schutz unserer Lebensgrundlagen“, befürchtet Sommerhage und mahnt: „Demokratie lebt aber von der aktiven Beteiligung.“ Der Landesnaturschutzbeirat im Umweltministerium solle bei rechtlichen Änderungen nicht mehr angehört und rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten des Naturschutzes unterrichtet werden. „Wenn fachkundige Bürger und Vereine nicht mehr ernsthaft einbezogen werden, führt das nur zu mehr Konflikten und mehr Verfahrensverzögerungen.“
Der Entwurf des ersten Bürokratieabbaugesetzes schwächt nicht alleine die Möglichkeit des Mitwirkens der Bevölkerung. Hessen will zudem auf sein Vorkaufsrecht für Grundstücke verzichten, die für Naturschutzprojekte bedeutsam sind. „Ein großer Fehler“, sagt der NABU-Landesvorsitzende. Wichtig seien vor allem Ufergrundstücke, die die Renaturierung von Flüssen und Bächen voranbringen können. „Die
Renaturierung ist eine EU-rechtliche Verpflichtung und hilft auch bei der Konfliktlösung im Bieber-Management.“ Der Erwerb sei außerdem das wichtigste Instrument für das Ziel des Landes, auf 1000 Kilometern pro Jahr natürliche Gewässerentwicklungsstreifen zu schaffen. Die freiwillige Verkaufsbereitschaft von Flächeneigentümern zu nutzen, sei dafür die einfachste, günstigste und auch bürokratieärmste Möglichkeit.
Wie der NABU betont, befürwortet er es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Bürokratieabbau dürfe aber nicht dazu führen, die Beteiligung der Bürger*innen an der Demokratie einzuschränken und den Schutz der Natur als Lebensraum des Menschen weiter zu gefährden. „Es gibt gute andere Möglichkeiten, den Bürokratieabbau gewinnbringend für Mensch und Natur einzusetzen“, sagt Sommerhage und nennt als konkretes Beispiel Naturschutzverbesserungen bei der Unterhaltung von Gewässern. „Bei der Umsetzung von größeren Renaturierungen sollten teure und langwierige Planfeststellungsverfahren durch einfachere Plangenehmigungsverfahren ersetzt
werden.“ Sinnvoll sei auch eine standardisierte Festlegung von Entwicklungszielen in europäischen Schutzgebieten statt aufwendiger Extraplanungen und Gutachten. „Wir bieten der Landesregierung an, hier mit uns ins Gespräch zu kommen und die Bürokratie dort abzubauen, wo es wirklich Sinn hat.“

17.02.2025

Pestizide auf Acker und Wiese

Eine Studie der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität untersuchte erstmals die Pestizidbelastung über das ganze Jahr hinweg. Sie fand heraus, dass chemischsynthetische Pestizide nicht nur während der Spritzphasen, sondern ganzjährig in Böden und Vegetation nachweisbar sind – teils auch in angrenzenden Wiesen. Diese dauerhafte Belastung durch komplexe Pestizidmischungen ist weitgehend unerforscht, könnte aber erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, wie die Schädigung von Bodenlebewesen und die Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit. Der Einsatz von Pestiziden wurde bisher in der EU nur einzeln geprüft, nicht jedoch als Mischung, wie sie in der realen Umwelt vorkommt. Die Forscher fordern eine drastische Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 % bis 2030, wie es in globalen Biodiversitätszielen vorgesehen ist. Alternative Anbausysteme sollten gefördert und umgesetzt werden.

17.02.2025

Einheitlicher Vogelschutz beschleunigt Modernisierung des Schienennetzes inDeutschland

Bundeskabinett beschließt einheitliche Anwendung der Artenschutzregeln
Die Bundesregierung will die Umsetzung von Infrastrukturvorhaben beschleunigen.
Ein Hemmschuh für die Elektrifizierung des Schienennetzes ist die deutschlandweit sehr unterschiedliche Anwendung des Artenschutzrechts, insbesondere mit Blick auf den Vogelschutz. Hierbei soll künftig das europäische Artenschutzrecht bundesweit
einheitlicher angewendet werden. So kann die Elektrifizierung von Bahnstrecken zügiger und mit weniger Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Die beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift schafft bundesweite Standards für Vogelschutzmaßnahmen. Sie gelten bei der Ausstattung von bestehenden Eisenbahnstrecken mit Oberleitungen und deren Erneuerung. Bei der Genehmigung von Elektrifizierungsmaßnahmen an bestehenden Eisenbahnstrecken treten häufig Zielkonflikte mit dem Schutz wildlebender Vogelarten auf.
Denn nicht vogelsicher ausgebaute Oberleitungsanlagen der Eisenbahnen stellen eine Gefahrenquelle für Vögel durch Leitungskollisionen und Stromschlag (Elektrokution) dar. Die Verletzung und Tötung wildlebender Vögel ist europaweit verboten. Die durch Vögel verursachten Kurzschlüsse an Oberleitungsanlagen führen zu Beschädigungen der Oberleitungsanlagen und damit zu Störungen des Zugbetriebes.
Weitere Standardisierungen u.a. für den einheitlichen Schutz von Zaun- und Mauereidechsen an bestehenden Bahnstrecken sind in Vorbereitung. Auch sie sollen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur beitragen, ohne den Schutz der betroffenen Arten zu schwächen.