Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
Zeit:
Donnerstag, 15. Oktober 2026
Ort:
Online-Vortrag
Kosten:
keine
BBN e.V., BfN, Kommbio e.V., GALK e.V., Stadt Leipzig, Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Amt für Stadtgrün und Gewässer
Zeit:
27. Oktober 2026
Ort:
Neues Rathaus Leipzig, Festsaal, Martin-Luther-Ring 4, 04109 Leipzig
Anmeldung bis spätestens 12.10.2026
Kosten:
€ 150,-
UNESCO-Biosphärenreservat Rhön | Verwaltung Hessen
Zeit:
Freitag, 30. Oktober 2026
Ort:
Ulstersaal Hilders, Findloser Weg 2, 36115 Hilders
Auf der Veranstaltung beleuchten kompetente Referentinnen und Referenten aus Bayern, Hessen und Thüringen das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Fokus stehen Themen wie: „Arten- und Naturschutz im Wandel“, Landschaftsentwicklungskonzept Hessische Rhön, „Naturschutz in der Klimakrise – was heißt Survival Ecology für das BR Rhön?“ und weitere interessante Beiträge.
Als Referenten konnten wir auch Prof. em. Dr. Michael Succow (Träger des Alternativen Nobelpreises) gewinnen, der maßgeblich für die Umsetzung des Nationalparkprogramms der DDR verantwortlich war und somit nach dem Mauerfall 1989 die Grundlagen für das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön geschaffen hat.
Kosten:
HLNUG
BBN Regionalgruppe Rheinland-Pfalz
Zeit:
04.11.2026
Ort:
TH Bingen, Campus Büdesheim, Bingen am Rhein
Kosten:
keine
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Zeit:
17.11.2026
Ort:
Online-Tagung
Kosten:
kostenfrei
Der Klimawandel verändert weltweit, welche Tiere und Pflanzen gemeinsam in Ökosystemen leben: Manche Artengemeinschaften lösen sich auf, andere bilden sich neu.
Eine Studie der Technischen Universität München (TUM) zeigt, dass diese Entwicklung auch Folgen für Naturschutz und Renaturierung hat. Die Forschenden plädieren
dafür, bisherige Ziele zu überdenken und den Umgang mit der sich wandelnden Natur bewusst zu gestalten.
Dass sich Ökosysteme verändern, ist keineswegs neu. Neu sind jedoch die Geschwindigkeit und das Ausmaß, in dem – angetrieben durch den Klimawandel – neue Artengemeinschaften entstehen. Entwicklungen, die früher mehrere Jahrhunderte oder Jahrtausende dauerten, werden heutzutage binnen weniger Jahrzehnte beobachtet. „Selbst wenn sich die Temperaturen in naher Zukunft stabilisieren würden, würde die Natur noch lange Zeit auf die bereits eingetretenen Änderungen reagieren“, sagt Prof. Tina Heger. Sie ist Expertin für Theoretische Ökologie und Invasionsbiologie an der TUM. Gemeinsam mit anderen Forschenden hat sie in „Nature Climate Change“ eine ReviewStudie über die Effekte des Klimawandels auf Artengemeinschaften veröffentlicht. Ökologische Neuartigkeit, also das Entstehen neuer, so noch nie dagewesener Artengemeinschaften, werde zum prägenden Prinzip einer sich rapide verändernden Welt, so die Autorinnen und Autoren. Das wirke sich auch darauf aus, wie wir Renaturierung und Naturschutz denken und praktizieren, sagt Heger: „Wir müssen unsere Naturschutzziele neu definieren. Wenn wir an historischen Zuständen festhalten, verpassen wir eine Chance, uns an den Klimawandel anzupassen und damit zur Biodiversität beizutragen.“
Renaturierungs- und Naturschutzmaßnahmen streben meist danach, einen Zustand wiederherzustellen oder eine bedrohte Art in ihrem Lebensraum zu halten. Bei sich verän-
dernden Standortbedingungen könnte dies zunehmend zur Sisyphos-Aufgabe werden, denn viele Lebensräume verändern sich so stark, dass heimische Arten dort nicht mehr
die für sie passenden Bedingungen vorfinden. „Wir blockieren damit möglicherweise sogar die Entstehung neuer funktionierender Ökosysteme“, so Heger.
Am Beispiel der Korallenriffe zeigt sich bereits heute, wie ökologische Neuartigkeit entsteht. Tropische Fische wandern aufgrund erhöhter Temperaturen aus, breiten sich in
kühlere Gewässer aus und treffen dort auf neue Arten. Gleichzeitig verschwinden hitzeempfindliche Korallenarten, während robustere Arten zunehmen, die jedoch ein anderes
Lebensumfeld für die verbliebenen Fische bieten. Ähnliche Prozesse erwarten die Forschenden künftig weltweit. „Die Leitfrage sollte nicht mehr sein, wie ich einen Zustand aufrechterhalten kann, sondern wie ich unter sich verändernden Bedingungen einen Zustand fördern kann, der auch in 20, 50 oder 100 Jahren ein funktionierendes Ökosystem ermöglicht“, sagt Tina Heger. Solche Ansätze existieren bereits und sollten die Norm werden, werden laut Heger jedoch bislang noch zu selten angewandt.
Die Forschenden sehen im zunehmenden Entstehen neuer Artengemeinschaften nicht nur eine ökologische, sondern auch eine gesellschaftliche und individuelle Herausforderung. „Zu sehen, wie sich die Welt verändert, ist mit Unsicherheiten und für viele Menschen auch mit einer gewissen Form von Trauer verbunden“, sagt Heger. „Diese Veränderungen werden unser Leben zunehmend beeinflussen, deshalb sollten die sozialen Effekte des Klimawandels bewusst in Anpassungsstrategien einfließen, um diesen Wandel bestmöglich zu gestalten.“
Originalpublikation:
Wright, C., Govers, L.L., Higgs, E.S. et al. Ecological novelty induced by climate change. Nature Climate Change (2026).
Dr. Matthias Schreiber
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-RL) sieht für Pläne und Projekte eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vor, wenn nicht ausgeschlossen werden
kann, dass solche Vorhaben die Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigen, die für die Gebiete festgelegt worden sind. Was aber ist, wenn für ein Gebiet keine Erhaltungsziele festgelegt worden oder diese unvollständig sind? Mit dieser Frage hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Irland zu befassen, zu dem er am 16. Juli 2026 sein Urteil gesprochen hat (Az.: C-356/25 bzw. C-27/25; die beiden Verfahren wurden zu dieser Frage verbunden; (Hinweis: Aktuell ist die deutsche Übersetzung noch nicht verfügbar, die nachfolgenden Anmerkungen gründen auf einer Übersetzung der engl. Fassung.)
In seinem Fazit kommt der EuGH zu der klaren Feststellung, dass eine nationale Behörde keine gültige angemessene Prüfung der Auswirkungen eines Plans oder Vorhabens vornehmen kann, wenn für das betreffende besondere Schutzgebiet zuvor keine spezifischen Erhaltungsziele festgelegt wurden. Der Gerichtshof weist dabei besonders
darauf hin, dass diese Ziele gebietsspezifisch festgelegt sein müssen. In Rn. 75 heißt es dementsprechend: „Aus all diesen Erwägungen folgt, dass die vorherige Festlegung von
für das betreffende Gebiet spezifischen Erhaltungszielen durch die zuständigen nationalen Behörden eine Voraussetzung ist, die erfüllt sein muss, damit die nach Art. 6 Abs. 3
der Habitat-Richtlinie erforderliche angemessene Prüfung rechtmäßig ist.“ [mehr …]
Markus Handschuh, Jörn Buse, Marc I. Förschler
Die Wiederherstellungsverordnung (WVO) der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 großflächige Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme umzusetzen. Vor dem Hintergrund des überwiegend ungünstigen
Erhaltungszustands vieler Lebensraumtypen und Arten in Deutschland analysiert der Beitrag das Potenzial von Biberschutz und extensiver Beweidung mit großen Pflanzenfressern für eine wirksame WVO-Umsetzung. Im Fokus steht das Potenzial dieser naturbasierten Maßnahmen im Hinblick auf Flächenwirksamkeit, Multifunktionalität und Dauerhaftigkeit.
Der Beitrag zeigt, dass der Biber als Ökosystemingenieur durch Wasserrückhalt und Habitatdiversifizierung maßgeblich zur Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, Auen und Gewässerökosystemen beiträgt und damit mehrere Zielartikel der WVO
adressiert. Ergänzend wird dargestellt, dass extensive Beweidung in vielen Lebensräumen zentrale ökologische Funktionen erfüllt: Durch ihre Aktivität fördern große Pflanzenfresser ökosystemrelevante natürliche Prozesse und Wirkmechanismen, erhöhen die biotische und abiotische Strukturvielfalt und stärken Stoffkreisläufe, funktionsfähige Nahrungsnetze sowie natürliche Störungsdynamiken von der Mikrohabitat- bis zur Landschaftsebene. Dadurch werden Artenvielfalt sowie Funktionsfähigkeit und Resilienz von Offenland-, Wald- und Ökotonlebensräumen gefördert.
Am Beispiel Baden-Württembergs wird aufgezeigt, dass ein Großteil der für den nationalen Wiederherstellungsplan relevanten Arten und Lebensraumtypen von mindestens einer der beiden Maßnahmen profitiert. Insgesamt verdeutlicht die Analyse, dass Biberschutz und extensive Beweidung einzeln wie kombiniert geeignete, kosteneffiziente Verfahren zur effektiven und effizienten Umsetzung der WVO sind und zur langfristigen Sicherung wiederhergestellter Ökosysteme beitragen können.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat im Juni 2026 sein Sondergutachten unter dem Titel „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität“ veröffentlicht. Das Gutachten untersucht neun Praxisbeispiele (darunter Nitratgrenzwerte und Natura 2000 Gebiete) und zeigt Lösungswege auf, wie mit stetigem Regelungswachstum umgegangen werden kann, ohne das hohe Schutz- und Anspruchsniveau im Umweltbereich zu senken. Die praktische Umsetzung rückt dabei als zentrale Kernaufgabe der Umweltpolitik in den Fokus
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat die Neufassung des Rheinatlas als Online-Kartendienst veröffentlicht. Dieser zeigt hochwassergefährdete Flächen von den Alpen bis zur Nordsee für drei verschiedene Hochwasser Szenarien. Die von allen Anliegerstaaten gemeinsam erarbeiteten Karten informieren über mögliche Wassertiefen, Flächennutzung und betroffene Anlagen. Ziel des in Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde herausgegebenen Atlas ist es, grenzübergreifend das Risikobewusstsein und die Hochwasservorsorge zu stärken.