Im Mai 2026 starten die Kurse der Qualifizierungsreihe für Feldbotanik. Diese werden von der VHÖ (Vereinigung Hessischer Ökolog*innen e.V.) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) veranstaltet.
Die Kurse richten sich an Mitarbeiter*innen in Naturschutzbehörden, Gutachter- und Planungsbüros, Umweltverbänden, Landschaftspflegeverbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Naturkundemuseen, Bildungseinrichtungen, Studierende sowie sonstige Interessierte.
Sie können sich ab sofort für diese Kurse anmelden.
Die Uebersicht_Feldbotanikkurse 2026 findet man hier, Detailinformationen zu den einzelnen Kursen unter dem jeweiligen Anmeldelink.
Kontakt: Andrea Hager, VHÖ e.V. andrea.hager@vhoe.de
Artikel in „Naturschutz und Landschaftsplanung“ zeigt dringenden Handlungsbedarf für Deutschland.
Für den Vogelsgesang in den Wäldern Mitteleuropas lagen datenbasierte Erkenntnisse zur tages- und jahreszeitlichen Schwankung der Gesangsaktivität bislang nur für wenige Vogelarten vor, da die erforderlichen Beobachtungen aufwändig sind. Ein Forschungsteam der Universität Göttingen und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt hat nun erstmals mit Hilfe von künstlicher Intelligenz die Gesangs- und Rufaktivität von 53 europäischen Waldvogelarten während einer Brutsaison analysiert. Sie konnten zeigen, dass die Gesangsaktivitäten stärker variieren als bisher angenommen. Die Studie ist in der Fachzeitschrift Journal of Ornithology erschienen.
Die Forschenden sammelten Daten an 256 Standorten in niedersächsischen Wäldern. Mit automatischen Aufnahmegeräten zeichneten sie von März bis Mai rund um die Uhr alle 10 Minuten 30 Sekunden lang Vogelstimmen auf. Anschließend identifizierte eine KI die Vogelarten anhand ihrer Rufe und Gesänge. Die Forschenden überprüften die Vorschläge der KI, damit nur verlässliche Artnachweise in der Auswertung berücksichtigt wurden. Die zeitlich hochauflösende Auswertung von insgesamt 6,4 Millionen erfassten Lautäußerungen ergab, dass die Waldvogelarten individuelle Aktivitätsmuster haben. „Unsere Daten zeigen, dass es weit mehr Aktivitätstypen als ‚Lerchen‘ und ‚Eulen’ unter den Waldvogelarten gibt“, erläutert David Singer, Erstautor der Studie und Doktorand in der Abteilung Waldnaturschutz der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie. Neben einer großen Gruppe tagaktiver Arten waren einige Arten wie die Amsel oder Waldschnepfe dämmerungsaktiv und somit zweimal am Tag zu hören. Die Amsel war zudem in den Abendstunden deutlich häufiger zu hören als in den Morgenstunden, was bislang bei Vogelzählungen kaum berücksichtigt wurde. Auch innerhalb der Gruppe der tagaktiven Arten gab es Untergruppen. Während viele Meisenarten oder der Schwarzspecht ihren Aktivitätshöhepunkt im zeitigen Frühjahr hatten und ab Ende April deutlich weniger zu hören waren, begannen Arten wie die Heckenbraunelle oder der Zaunkönig erst im April aktiv zu werden. Nachtaktive Arten bildeten ebenso eine eigene Gruppe wie Zugvögel, die erst im Mai in Mitteleuropa eintreffen.
Die Forschenden verglichen in einem weiteren Schritt ihre Ergebnisse mit den bisherigen methodischen Empfehlungen zur Brutvogelerfassung. Sie konnten nachweisen, dass die empfohlenen Erfassungszeiträume bei vielen Arten häufig nicht mit den Phasen der stärksten Gesangsaktivität übereinstimmen. So wurde für den Buntspecht bislang angenommen, dass er den gesamten Vormittag über gut nachweisbar ist. Laut der aktuellen Akustikdaten ist die Art jedoch ab etwa zwei Stunden nach Sonnenaufgang mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit als kurz nach Sonnenaufgang zu hören. Für andere typische Waldvogelarten wie die Blaumeise oder den Zilpzalp zeigte sich hingegen, dass die Gesangsaktivität auch über den empfohlenen Erfassungszeitraum in den Morgenstunden hinaus hoch war, sodass diese Arten auch zu späteren Tageszeiten noch zuverlässig gezählt werden können.
„Durch die Kombination von klassischen Vogelzählungen und den neuen akustischen Methoden können wir Vogelerfassungen deutlich verbessern“, sagt der Göttinger Waldökologe Prof. Dr. Andreas Schuldt, der die Arbeit mitbetreut hat. „Vor allem Arten mit kurzen Aktivitätshöhepunkten profitieren von der neuen Methode“. So lassen sich die nur in einem recht kurzen Zeitfenster hörbaren Grau- und Kleinspechte mit der neuen Methode besonders gut erfassen, während Ornithologinnen und Ornithologen nur mit Glück die Beobachtung dieser Arten gelingt.
In Zusammenarbeit mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) konnten die Ergebnisse der Studie bereits in die jüngste Neuauflage des Buches „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ einfließen, sodass Vogelzählungen zukünftig besser geplant werden können. Eine vergleichbare Auswertung für Vogelarten in der Agrarlandschaft wird im Rahmen laufender Forschungsprojekte möglich.
Die Studie ist Teil des Biodiversitätsmonitorings der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Waldnaturschutz und Naturschutzbiologie der Universität Göttingen.
Die im Jahr 2024 kartierten Lebensräume und Biotope sind nach fachlicher Prüfung und technischer Aufbereitung nun im Natureg-Viewer einsehbar und stehen als Shape-Dateien kostenlos als Download zur Verfügung (Icon „HLBK-Geodaten“).
Die Daten sind in vier Layer unterteilt.
Unter „Biotope und Lebensräume“ finden Sie
• die genaue Abgrenzung der Kartiergebiete mit Information über beauftragte Module
• nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Lebensräume
• Sonstige Biotope (nicht geschützt, aber naturschutzfachlich relevant, oder im Rahmen von flächendeckenden Kartierungen erhoben).
Unter „Gesetzlicher Schutz/Hinweis zum gesetzlichen Schutz von Biotopen“ finden Sie
• nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 25 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) geschützte Biotope
Bei Download finden Sie Details zu den einzelnen Layern im Merkblatt und in der
Datenbeschreibung. Für die Visualisierung in GIS-Projekten sind im Download außerdem LYRX und QML-Dateien enthalten.
Folgende Auswahl der in der HLBK erhobenen Pflanzenarten ist nun in die Artensuche des Natureg-Viewers integriert:
• FFH-Arten
• Nach BNatSchG geschützte Arten
• Nach Roter Liste Deutschland gefährdete Arten (Kategorien 0, 1, 2, 3, V und R)
• Nach Roter Liste Hessen gefährdete Arten (Kategorien 0, 1, 2, 3, V und R)
• Arten der Hessischen Biodiversitätsstrategie
• Klimaverlierer
• Neobiota nach EU-Verordnung 1143/2014
Die Bundesfachschaft Landschaft (BuFaLa) hat ihren ersten umfassenden Forderungskatalog veröffentlicht. Er bündelt die hochschulpolitischen, fachlichen und berufsständischen Anliegen der Landschaftsstudierenden im deutschsprachigen Raum.
Der Forderungskatalog setzt wichtige Impulse für die Zukunft der Studiengänge im Bereich Landschaft und Stadtentwicklung – insbesondere zu folgenden Themen:
Zugang zu Werkstätten, Materialien und Software
Förderung nachhaltiger Mobilität an Hochschulen
Schutz bestehender Natur- und Grünflächen
Verbesserung der Berufsperspektiven durch einheitliche Regelungen im Berufseintritt.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier
Den vollständigen Forderungskatalog finden Sie hier
25 Autorinnen und Autoren aus 17 Organisationen und Verbänden haben drei Jahre lang an ihrem Vorschlag für ein Nationales Monitoring der biologischen Vielfalt im Wald (NaBioWald) gearbeitet und diesen jetzt vorgelegt. Koordiniert wurde das Projekt vom Thünen-Institut für Waldökosysteme in Eberswalde.
Aus der Pressemitteilung des Instituts: „Die Verfasserinnen und Verfasser aus Bundes- und Landeseinrichtungen in den Bereichen Forst und Naturschutz, von Fachverbänden, Universitäten und Hochschulen schlagen als neue Form der Waldbeobachtung ein integratives Monitoring vor. Es setzt sich zusammen aus einem deutschlandweiten, repräsentativen Lebensraum-Monitoring zu Status und Entwicklung der Waldbiodiversität und einem Monitoring zum Einfluss der Waldbewirtschaftung sowie weiteren Einflussgrößen auf die Biodiversität. Als wichtige Elemente der Waldbiodiversität wurden dafür sechs Artengruppen ausgewählt: Gefäßpflanzen, Moose und Flechten, Vögel, Fledermäuse, Insekten und Spinnen sowie Bodenorganismen. Zudem wird empfohlen, genetische Untersuchungen zur innerartlichen Variation bei fünf Arten der Gefäßpflanzen und Insekten vorzunehmen…“
Originalveröffentlichung
Bolte A. et al. (2025), Konzept für ein nationales Biodiversitätsmonitoring im Wald
(NaBioWald). Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 69 p, Thünen
Working Paper 267, DOI:10.3220/253-2025-29
Details zum Projekt: hier
Hessen plant, Eingriffe in die Landschaft zu vereinfachen – etwa in Bäche, Quellen, Auwälder, Heiden oder blumenreiche Wiesen. Dies geht aus dem Entwurf des ersten Bürokratieabbaugesetzes aus der Staatskanzlei hervor. Er ist noch unveröffentlicht, wurde aber am Dienstag (8. April) geleakt. Der Landesverband des Naturschutzbunds (NABU) ist ob der vorgesehenen Änderungen im hessischen Naturschutzgesetz alarmiert. „Das ist nicht zukunftsweisend. Bürokratieabbau muss dem Bürger nutzen“, kritisiert Landesvorsitzender Maik Sommerhage. Stattdessen sollten sie sich nach den Plänen des Landes nicht mehr einmischen können, wenn etwa ein gesetzlich geschütztes Biotop beeinträchtigt werden solle.
Der Entwurf sieht vor, dass Naturschutzverbände künftig keine Stellungnahme mehr abgeben dürfen. Auch eine Zustimmung der Naturschutzbehörde wäre nicht mehr notwendig. Die müsste lediglich in Kenntnis gesetzt werden, wenn etwa eine Streuobstwiese in der Wetterau einer Straße weichen muss und Steinkauz oder Wendehals sich plötzlich einen neuen Lebensraum suchen müssten. Oder wenn im Rheingau eine Trockenmauer verschwinden soll – Unterschlupf und Sonnenbank von Eidechsen. Bislang müssen derlei gravierende Eingriffe in das Landschaftsbild durch Wiederherstellung und Neugestaltung ausgeglichen werden. Künftig soll es reichen, dass sich ein vergleichbares Landschaftsbild in der Nähe wiederfindet, warnt der NABU.
Und nicht nur das. Nach den Plänen des Landes sind Naturschutzbeiräte auf Landkreisebene nicht mehr verpflichtend einzuberufen. „Wenn sie nur noch eine KannBestimmung sind, fehlen die produktiven Anregungen der örtlichen Vereine zum besseren Schutz unserer Lebensgrundlagen“, befürchtet Sommerhage und mahnt: „Demokratie lebt aber von der aktiven Beteiligung.“ Der Landesnaturschutzbeirat im Umweltministerium solle bei rechtlichen Änderungen nicht mehr angehört und rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten des Naturschutzes unterrichtet werden. „Wenn fachkundige Bürger und Vereine nicht mehr ernsthaft einbezogen werden, führt das nur zu mehr Konflikten und mehr Verfahrensverzögerungen.“
Der Entwurf des ersten Bürokratieabbaugesetzes schwächt nicht alleine die Möglichkeit des Mitwirkens der Bevölkerung. Hessen will zudem auf sein Vorkaufsrecht für Grundstücke verzichten, die für Naturschutzprojekte bedeutsam sind. „Ein großer Fehler“, sagt der NABU-Landesvorsitzende. Wichtig seien vor allem Ufergrundstücke, die die Renaturierung von Flüssen und Bächen voranbringen können. „Die
Renaturierung ist eine EU-rechtliche Verpflichtung und hilft auch bei der Konfliktlösung im Bieber-Management.“ Der Erwerb sei außerdem das wichtigste Instrument für das Ziel des Landes, auf 1000 Kilometern pro Jahr natürliche Gewässerentwicklungsstreifen zu schaffen. Die freiwillige Verkaufsbereitschaft von Flächeneigentümern zu nutzen, sei dafür die einfachste, günstigste und auch bürokratieärmste Möglichkeit.
Wie der NABU betont, befürwortet er es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Bürokratieabbau dürfe aber nicht dazu führen, die Beteiligung der Bürger*innen an der Demokratie einzuschränken und den Schutz der Natur als Lebensraum des Menschen weiter zu gefährden. „Es gibt gute andere Möglichkeiten, den Bürokratieabbau gewinnbringend für Mensch und Natur einzusetzen“, sagt Sommerhage und nennt als konkretes Beispiel Naturschutzverbesserungen bei der Unterhaltung von Gewässern. „Bei der Umsetzung von größeren Renaturierungen sollten teure und langwierige Planfeststellungsverfahren durch einfachere Plangenehmigungsverfahren ersetzt
werden.“ Sinnvoll sei auch eine standardisierte Festlegung von Entwicklungszielen in europäischen Schutzgebieten statt aufwendiger Extraplanungen und Gutachten. „Wir bieten der Landesregierung an, hier mit uns ins Gespräch zu kommen und die Bürokratie dort abzubauen, wo es wirklich Sinn hat.“